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Die Kosten                                       .


Die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie ist als Heilmittel ein Teil der medizinischen Grundversorung. Die Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden (vornehmlich sind dies Phoniater/innen, HNO-Ärzte/innen, Neurologen/innen, Kinderärzte/innen, Kieferorthopäden/innen).

Gesetzlich versicherte Patienten

Sie benötigen eine Heilmittelverordnung von Ihrem behandelnden Arzt,

Heilmittelverordnung

bzw. bei Verordnungen vom Kieferorthopäden ein Rezept.

Rezept

Erwachsene der gesetzlichen Krankenkassen müssen einen Eigenanteil von 10 % und eine Verordnungsgebühr von 10 Euro zahlen.

Privat versicherte Patienten

Sie benötigen ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes. Die Versicherungen erstatten die Kosten im Rahmen der von Ihnen vereinbarten Tarife.

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aktualisiert: 07.07.2010   Seitenanfang  
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