Die
Kosten
Die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie ist als Heilmittel ein Teil der
medizinischen Grundversorung. Die Behandlung muss von einem Arzt verordnet
werden (vornehmlich sind dies Phoniater/innen, HNO-Ärzte/innen,
Neurologen/innen, Kinderärzte/innen, Kieferorthopäden/innen).
Gesetzlich versicherte Patienten
Sie benötigen eine Heilmittelverordnung von Ihrem behandelnden Arzt,

bzw.
bei Verordnungen vom Kieferorthopäden ein Rezept.

Erwachsene der gesetzlichen Krankenkassen müssen einen Eigenanteil
von 10 % und eine Verordnungsgebühr von
10 Euro zahlen.
Privat
versicherte Patienten
Sie benötigen ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes. Die Versicherungen
erstatten die Kosten im Rahmen der von Ihnen vereinbarten Tarife.