Sonderleistungen
Prävention
und Beratung im Bereich der Sprachentwicklung
Für Eltern, die sich unsicher sind, ob sich die Sprache ihres Kindes
altersgemäß entwickelt, bieten wir individuelle Beratungsgespräche
an.
Ebenso werden in regelmäßigen Abständen Info-Abende
für Eltern zum Thema Sprachentwicklung angeboten.
In diesen [ Veranstaltungen ] geben wir Ihnen Informationen zur altersgerechten Sprachentwicklung,
über mögliche Störungen der Sprachentwicklungen, und
wie Sie als Eltern die Sprache ihres Kindes spielerisch fördern
können.
Die jeweiligen Termine und evtl. Vortragkosten finden Sie [ hier ] oder können sie unter (030) 7565 0600 erfahren.
Prävention und Beratung im Bereich Stimme
Diese Angebote richten sich vorwiegend an Menschen, die in typischen
Sprechberufen wie Lehrer/in, Erzieher/in, Pfarrer/in, Call Center Mitarbeiter/in
tätig sind:
· Sie brauchen Ihre Stimme täglich,
· Ihre Stimme ist ein wichtiges Arbeitsinstrument, ohne Ihre
Stimme könnten Sie Ihren Beruf nicht ausüben.
Im Gegensatz zu den bekannten Sprechberufen wie Schauspieler, Radio-
und Fernsehsprecher haben Sie keine Stimm- und Sprechausbildung.
Ihre Stimme ist (noch) gesund und das soll auch so bleiben - trotz der
hohen stimmlichen Belastung.
Für Sie sind folgende Fragen von hoher Bedeutung:
· Was heißt physiologische Stimmgebung?
· Wie kann ich mich vor Stimmüberbelastung schützen?
· Wie kann ich meine Artikulation verbessern?
Diese und andere Fragen können in Beratungsgesprächen und
praktischen Übungen in der Praxis bearbeitet werden.
Da
der Bereich der Prävention und Prophylaxe nicht unter die Leistungen
der Krankenkassen fällt, müssen die Kosten für diese Beratungen und Behandlungen vom Patienten selbst getragen
werden.
Haben Sie jedoch bereits Stimmbeschwerden, z.B. rasche Stimmermüdung,
Heiserkeit, Globusgefühl oder Räusperzwang, sollten Sie sich
an einen Phoniater (Facharzt für Stimm- Sprech- und Spracherkrankungen)
oder an einen HNO-Arzt wenden. Diese können ggf. eine Stimmtherapie
oder andere geeignete Maßnahmen einleiten, deren Behandlungskosten
von den Krankenkassen getragen werden.