Die Kosten

Die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie ist als Heilmittel ein Teil der medizinischen Grundversorung.
Die Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden (vornehmlich sind dies Phoniater/-innen, HNO-Ärzte und -Ärztinnen, Neurologen und Neurologinnen, Kinderärzte und Kinderärztinnen, Kieferorthopäden und Kieferorthopädinnen).

Gesetzlich versicherte Patienten:

Sie benötigen eine Heilmittelverordnung von Ihrem behandelnden Arzt.