Die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie ist als Heilmittel ein Teil der medizinischen Grundversorung.
Die Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden (vornehmlich sind dies Phoniater/-innen, HNO-Ärzte und -Ärztinnen, Neurologen und Neurologinnen, Kinderärzte und Kinderärztinnen, Kieferorthopäden und Kieferorthopädinnen).
Gesetzlich versicherte Patienten:
Sie benötigen eine Heilmittelverordnung von Ihrem behandelnden Arzt.